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ELBLAND­KLINIKUM RADEBEUL

Akademisches Lehrkrankenhaus der Technischen Universität Dresden

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Für ukrainische PatientInnen

 

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Medizinische Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer

Liebe Patientinnen und Patienten, auf dieser Seite möchte wir Ihnen wichtige Informationen zu administrativen Sachverhalten für Ihre medizinische Versorgung mitteilen.


Sobald Sie als Flüchtling nach Deutschland kommen und medizinische Versorgung benötigen, ist es dringend notwendig, dass Sie sich bei der zuständigen Behörde (Sozialamt bzw. Ausländerbehörde – z.B. Landkreis Meißen Ukraine-Hilfe (kreis-meissen.org) oder Stadt Dresden Ankommen in Dresden - Hilfe für die Ukraine | Landeshauptstadt Dresden) anmelden.



Notfall - ambulant und stationär

Ein lebensbedrohlicher oder schwerwiegender medizinischer Notfall muss sofort versorgt werden. Dazu stehen Ihnen die Notaufnahmen der ELBLANDKLINIKEN jederzeit rund um die Uhr zur Verfügung (Meißen +49 3521 743-3314 / Radebeul +49 351 833-3390 / Riesa +49 3525 75-3200).


Bitte bringen Sie Ihren Pass und falls vorhanden die Anmeldungsunterlagen mit, wobei Letzteres nicht zwingend notwendig ist.



Mit- und Weiterbehandlung - ambulant

Sollten Sie eine ambulante Behandlung benötigen, die nicht als Notfall bezeichnet werden kann, ist eine vorherige Anmeldung bei der zuständigen Behörde (Sozialamt bzw. Ausländerbehörde) unumgänglich, welche die Kostenübernahme für diese Behandlungen regelt.


Wenn Sie den Krankenbehandlungsschein von der zuständigen Behörde erhalten haben, versuchen Sie nach Möglichkeit eine Praxis für Allgemeinmedizin (Hausarzt) bzw. eine Praxis für Kinder- und Jugendmedizin zu finden (z.B. Praxen zur Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine - Bürger - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (kvs-sachsen.de). Diese können in einer Vielzahl der Fälle helfen oder werden Sie bei Bedarf an einen niedergelassenen Facharzt überweisen oder bei medizinischer Notwendigkeit in ein Krankenhaus einweisen.


Elektive Behandlung - stationär

Für stationäre Behandlung, die nicht als Notfall bezeichnet werden kann (elektiv), benötigen Sie vom niedergelassenen Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt vor der Aufnahme einen Einweisungs-/ Krankenhausbehandlungsschein.
Zudem ist im Voraus von stationären elektiven Behandlungen aktuell ein Kostenübernahmeantrag bei der zuständigen Behörde (Sozialamt bzw. Ausländerbehörde) zu stellen und die Entscheidung der Behörde abzuwarten.
Bei Genehmigung durch die zuständige Behörde, werden Sie im Krankenhaus in einem Aufklärungsgespräch zu Chancen und Risiken der medizinischen Behandlung aufgeklärt und es wird um Ihre Zustimmung des Behandlungsablaufs gebeten. Vor der Aufnahme ist zudem ein Behandlungsvertrag zu unterschreiben und Sie werden um Einwilligung zu verschiedenen Sachverhalten gebeten ( z.B. Datenverarbeitung für Qualitätssicherung, Patientenarmband).

 

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