Weiterbildung
Es besteht eine Weiterbildungsbefugnis der Sächsischen Landesärztekammer für die Zusatzbezeichnung "Handchirurgie" für 2 Jahre seit 2004.
Es besteht eine Weiterbildungsbefugnis der Sächsischen Landesärztekammer für die Zusatzbezeichnung "Handchirurgie" für 2 Jahre seit 2004.