Die Zimmer
Telefonieren und Fernsehen
© Markus Mitterer Alle Zimmer sind mit Telefon und Fernsehgeräten ausgestattet. Wenn Sie den Wunsch haben, fernzusehen oder zu telefonieren, können Sie sich dafür am Automaten in der Eingangshalle eine Chipkarte lösen. Mit dem Mindestbetrag für die Chipkarte hinterlegen Sie einen Pfand für die Karte und leisten einen Vorschuss auf Ihr Gebührenkonto. Eine detaillierte Bedienungsanleitung liegt auf Station aus. Bitte beachten Sie bei Inbetriebnahme des Fernsehgerätes das Einvernehmen Ihres Mitpatienten.
Das Telefonieren mit einem Handy ist innerhalb unserer Häuser untersagt, da eine Störung medizinischer Geräte nicht ausgeschlossen werden kann. Wir bitten Sie daher, Ihre Handys ggf. während des Aufenthaltes im Krankenhausgebäude auszuschalten.
Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers
Wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie Ihr Zimmer verlassen können, bestehen Aufenthaltsmöglichkeiten im Stationsbereich, in der Eingangshalle oder in der Cafeteria. Denken Sie aber bitte daran, mit dem Arzt zu besprechen, wann der richtige Zeitpunkt für das Aufstehen gekommen ist.
Bei gutem Wetter steht Ihnen unsere weitläufige Parkanlage für Spaziergänge zur Verfügung. Seien Sie aber bitte während der ärztlichen Visiten, der Behandlungszeiten und der Mahlzeiten in Ihrem Zimmer anwesend.
Außenanlage Meißen
Wir bitten Sie, bei Verlassen Ihres Zimmers, Überbekleidung (Bade- oder Morgenmantel, Freizeitanzug o. ä.) zu tragen und sich bei der Stationsschwester abzumelden.
Wir weisen besonders darauf hin, dass auf dem Wirtschaftshof durch den täglichen LKW-Verkehr Gefahren drohen. Er gehört deshalb nicht zum Aufenthaltsbereich für Patienten.
Beurlaubung und Entlassung
Während des Krankenhausaufenthaltes können Sie nur aus zwingenden Gründen oder aufgrund therapeutischer Maßnahmen beurlaubt werden. Hierzu ist die Genehmigung des Abteilungsarztes und der Krankenkassen erforderlich.
Die Entlassung erfolgt nach Beurteilung des Arztes. Er weiß, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt bzw. eine Behandlung nicht mehr nötig haben. Sollten Sie gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus vorzeitig verlassen, so geschieht das auf eigene Verantwortung. Vor Verlassen des Krankenhauses berät Sie der Stationsarzt über alle wichtigen Maßnahmen. Ihre noch offenen Fragen sollten Sie bei diesem Gespräch klären.





