Ihre Aufnahme
Bei einer Einweisung durch Ihren behandelnden Arzt oder Hausarzt melden Sie sich bitte morgens in unserer Patientenaufnahme und halten folgende Papiere bereit:- Einweisungsschein durch den Arzt
- Personalausweis
- Chipkarte Ihrer Krankenkasse und gültige Anschrift
© Markus Mitterer
Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus werden durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt, in die Sie bei der Aufnahme, aber auch später noch jederzeit Einsicht nehmen können.
Durch Ihre Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen.
Krankenhauskosten
Wir benötigen von Ihnen zunächst den Einweisungsschein des Arztes, der Sie in unsere ELBLANDKLINIKEN eingewiesen hat. Liegt noch keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse bei der Aufnahme vor, wird die Krankenhausverwaltung diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Sollten Sie privat versichert sein, bitten wir Sie, uns über das Abrechnungsverfahren mit Ihrer Krankenversicherung zu informieren.
Zuzahlung
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben gesetzlich Versicherte vom Beginn der Krankenhausbehandlung an, innerhalb eines Kalenderjahres, für längstens 28 Tage, einen Zuzahlungsbetrag pro Tag an das Krankenhaus zu entrichten, den die ELBLANDKLINIKEN an die Krankenkasse weiterleiten. Die Höhe des aktuellen Zuzahlungsbetrages entnehmen Sie bitte dem Aushang in der Patientenaufnahme / Rezeption.
Die Zuzahlungspflicht entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, für Wöchnerinnen (bis einschließlich 6. Tag) sowie für Patienten, deren Behandlungskosten die Berufsgenossenschaft oder der Sozialhilfeträger übernimmt.
Foyer Meißen

