Indikationen

Unser Angebot richtet sich vor allem an Patientinnen und Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung, die nach § 111 SGB V eine Anschlussheilbehandlung in Anspruch nehmen können.

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© Markus Mitterer

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Außerdem haben bei uns Begleitpersonen die Möglichkeit, Übernachtungen in der Klinik oder in nahegelegenen Pensionen in Anspruch zu nehmen. Eine vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern liegt derzeit noch nicht vor.

Für folgende Erkrankungen bietet die ELBLAND Rehabilitations- und Präventionsklinik eine stationäre Rehabilitation an:

  1. Orthopädische oder traumatologische (unfallbedingte) Erkrankungen insbesondere bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
    Anschlussheilbehandlung nach operativen Eingriffen am Bewegungsapparat mit Schwerpunkt Osteosynthesen sowie Hüft- und Knieendoprothesen
  2. Kardiologische Erkrankungen (Herz-Kreislauf)
    Anschlussheilbehandlungen bei Zustand nach Herzinfarkt oder koronarer Herzerkrankung
  3. Neurologische Erkrankungen (Phase C und D)
    Anschlussheilbehandlungen bei Erkrankungen der Hirngefäße (Zustand nach Hirninfarkten/Schlaganfall) und entzündlichen Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems
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